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Sollte es dem Staat zum Zwecke der Terrorabwehr erlaubt sein private Computer online zu durchsuchen oder sollte der Datenschutz vorgehen?

Seit dem Anschlag auf die Twin Towers 2001, genießt die Terrorabwehr in den USA einen besonderen Stellenwert. Auch in Deutschland leben viele Menschen in Angst vor einem Terroranschlag. Sie vertrauen darauf, dass der Staat ihnen die nötige Sicherheit garantiert. Nichtsdestotrotz darf der Staat nicht private Computer online durchsuchen, um Verdachtsfälle zu überwachen und zu verfolgen. Auf der einen Seite stehen Sicherheit und Terrorabwehr und auf der anderen Seite Freiheit und Datenschutz.

Für einen Freifahrtschein bei der online Durchsuchung privater Computer zur Terrorabwehr spricht die von Terroranschlägen ausgehende Bedrohung für die innere Sicherheit. Terroranschläge auf wichtige Persönlichkeiten, wie Kabinettsmitglieder, den Regierungschef oder den Bundespräsidenten, gefährden die innere Sicherheit Deutschlands. Die erfolgreichen Anschläge auf John F. Kennedy und seinen oft vergessenen Bruder Robert Kennedy erschütterten in den 1960er-Jahren eine ganze Nation.

Neben der Notwendigkeit spricht auch die Erforderlichkeit für die online Durchsuchung von privaten Computern. Viele terroristische Handlungen beginnen im Internet. Insbesondere in Deutschland mit seinen strikten Waffengesetzen werden die benötigten Waffen meist über das Darknet erworben. Damit stellt der private Computer eine wichtige Schnittstelle dar.

Darüber hinaus hat der Staat bereits dieselben Eingriffsrechte im analogen Fall der Hausdurchsuchungen. Denn bei Hausdurchsuchungen wird genauso in die persönliche Freiheit und das Recht auf Privatsphäre eingegriffen, um deutsche Gesetze durchzusetzen und die innere Sicherheit zu gewährleisten. Zugunsten der Straftatprävention dürfen Polizisten Wohnungen und Häuser rechtmäßig aufbrechen.

Gegen einen Freifahrtschein spricht die omnipräsente falsche Einschätzung der akuten Terrorgefahr. Die Angst vor Terroranschlägen entspringt instinktiven Veranlagungen des Menschen, die im Angesicht der tatsächlich geringen Terrorgefahr unverhältnismäßig ist. Die Zahl der toten Menschen in Folge von Terroranschlägen macht in den Kriminalstatistiken relativ zur Gesamtzahl getöteter Menschen einen marginalen Anteil aus. Sie nehmen allerdings einen überproportionalen Stellenwert in den Medien ein und das lässt uns irren.

Des Weiteren darf das Missbrauchspotenzial nicht unterschätzt werden. Je nach vorgeschlagener Regelung lassen sich unter dem Vorwand der Terrorgefahr jegliche Computer online durchsuchen. Damit würden wir zu gläsernen Bürgern werden, die vom Staat vollkommen überwacht werden können. Und obwohl wir in einem Rechtsstaat leben, besteht diese Gefahr. Werfen wir einen Blick in die Vereinigten Staaten von Amerika: Dort nutzen laut Enthüllungen Geheimdienste die Einstufungen als Terrorgefahr regelmäßig, um ihren eigenen Willen durchzusetzen.

Bei diesem Ausmaß staatlichen Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger ist große Skepsis vonnöten. Daten werden im Weltmarkt hoch gehandelt und wir sollten sie nicht geringschätzen. Der Zugriff auf den Computer bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre. Als wir über die Abhörpraktiken der NSA erfuhren, waren wir nicht umsonst alle schockiert. Denn Eingriffe dieser Art in unsere Privatsphäre sind unzumutbar.

Unter Abwägung aller Argumente spreche ich mich gegen eine pauschale online Durchsuchung von privaten Computern zum Zwecke der Terrorabwehr aus. Die Macht einen Eingriff von diesem Ausmaß in die Privatsphäre aller Bürger durchführen zu dürfen, sollte nicht in der alleinigen Hand der Exekution liegen. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass für Untersuchungen dieser Art genauso wie bei der Hausdurchsuchung ein richterlicher Beschluss vonnöten ist. Auf diese Art und Weise verhindern wir Missbrauch und beschränken die Eingriffe auf die Fälle, in denen Notwendigkeit und Erforderlichkeit die Zumutbarkeit tatsächlich überwiegen und garantieren demnach die oberste Maxime der Verhältnismäßigkeit.

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